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Tierkennzeichnung

Die Registrierung von Haustieren mit einem Mikrochip ist in der EU-Heimtierverordnung generell nicht als Pflicht vorgesehen, jedoch gibt es je nach Bundesland einige Ausnahmen. Auch ist es sinnvoll, Katzen, die Freigang bekommen sollen, mit einem Chip zu kennzeichnen.
Seit 2012 ist es allerdings EU-Weite Pflicht, auf Reisen mit seinem Haustier einen sogenannten EU-Heimtierausweis mitzuführen. Diesen bekommt Ihr Tier allerdings nur, wenn es vorher mit einem Mikrochip versehen wurde.
Der Mikrochip oder auch Transponder genannt, wird beim Tierarzt mit einem Applikator implantiert. Dies geschiet an der linken Halsseite, bzw. linken Schulter. Der Chip ist so klein, dass das Tier beim Implantieren lediglich ein leichtes ziepen verspürt.
Auf dem Chip ist eine einmalige Zahlenkombination gespeichert, welche mit einem speziellen Gerät jederzeit abgelesen werden kann. Diese Geräte sind in der Regel bei jedem Tierarzt und in Tierheimen, aber auch bei der Polizei und beim Ordnungsamt verfügbar.

Sinn macht so eine Kennzeichnung mittels Mikrochip jedoch nur, wenn Sie Ihr Tier auch registrieren. Der Tierarzt setzt lediglich den Chip ein, registrieren muss der Tierhalter sein Tier selber. Dies ist allerdings schnell und einfach, sowie kostenlos erledigt. Gehen Sie im Internet einfach auf die Seiten von

www.tasso.net
www.findefix.com
www.europetnet.com (Europaweit)
www.petmaxx.com (Europaweit)

und folgen der dortigen Erklärungen. Dies geht in der Regel sehr schnell und ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Tier Ihnen zugeordnet werden. Sie können dort angeben, ob Ihre Daten für eventuelle Finder sichtbar sein sollen, oder anonym behandelt werden, also nur die Mitarbeiter der jeweiligen Registrierungsstelle einblick auf Ihre Daten erhalten und Sie verständigen dürfen, sollte Ihr Tier einmal abhanden kommen.

Ein kleines Beispiel:
Eine Freigängerkatze taucht in einem Garten auf, wurde dort noch nie vorher gesehen. Sie hat ihr Revier vergrößert, oder einmal einen anderen Weg ausprobiert. Der Hausbesitzer sieht das Tier am nächsten Tag erneut und fängt die Katze ein um sie ins Tierheim zu bringen, da er vermutet, dass das Tier ausgesetzt wurde. Dort wird festgestellt, dass die Katze gechippt ist und auf Frau XYZ registriert ist. Frau XYZ wird telefonisch verständigt, dass Ihre Katze im Tierheim ist und dort auf die Abholung wartet. So sitzt die Katze nicht unnötig lange im Tierheim und Frau XYZ ist nicht unnötig lange in Sorge um Ihr Tier, weil es nicht nach Hause kommt.

D.O.Q. – Test 2.0 Sachkundenachweis

D.O.Q - Test 2.0

Das Land Niedersachsen fordert, mit Ausnahmen, von Ersthundehaltern einen Sachkundenachweis.
In unserer Praxis können Sie mit dem bundeseinheitlichen Dog-Owners-Qualification-Test 2.0 (D.O.Q.-Test 2.0) Ihre Sachkunde rund um den Hund nachweisen.

Der D.O.Q.-Test 2.0 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Der Theorie-Teil erfolgt als computergestützter Single-Choice-Test mit 35 Fragen aus den Bereichen Erziehung und Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege und Gesundheit, Fortpflanzung, Zucht und Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.

Bei bestandener theoretischer Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie zur Teilnahme am praktischen Teil der D.O.Q.-Test 2.0-Prüfung berechtigt.

Die praktische Prüfung erfolgt mit dem eigenen Hund. Dabei wird aber nicht der Ausbildungsstand des Hundes überprüft, sondern nur und ausschließlich das sichere und vorausschauende Führen des Hundes ohne Belästigung Dritter.

Die Theorieprüfung erfolgt bei uns in der Praxis, für die praktische Prüfung treffen wir uns in Wolfenbüttel.

Bei Fragen zur Prüfung und zur Terminvereinbarung rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.